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   BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68   

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BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68 (https://dejure.org/1970,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1970 - VIII CB 103.68 (https://dejure.org/1970,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1970 - VIII CB 103.68 (https://dejure.org/1970,2988)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme verschiedener Ausbildungsabschnitte bei der stufenweisen Hinführung auf den endgültig erstrebten Abschluss einer einheitlichen Berufsausbildung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    An diese Feststellung ist das Bundesverwaltungsgericht hier nach § 127 Abs. 2 VwGO gebunden, da sie nicht mit im Beschwerdeverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz allein statthaften Sachrügen angegriffen ist (§ 34 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WpflG; vgl. BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    An diese Feststellung ist das Bundesverwaltungsgericht hier nach § 127 Abs. 2 VwGO gebunden, da sie nicht mit im Beschwerdeverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz allein statthaften Sachrügen angegriffen ist (§ 34 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WpflG; vgl. BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    An diese Feststellung ist das Bundesverwaltungsgericht hier nach § 127 Abs. 2 VwGO gebunden, da sie nicht mit im Beschwerdeverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz allein statthaften Sachrügen angegriffen ist (§ 34 Abs. 2 Sätze 2 und 3 WpflG; vgl. BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    "Die Zurückstellung ist - wie der Senat zuletzt im Urteil BVerwGE 30, 281 ausgeführt hat - voraussetzungsgemäß nicht auf die Aufhebung, sondern nur auf einen einstweiligen Aufschub der Dienstleistung gerichtet.
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    In dem Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 -, DÖV 1969, 755, hat der beschließende Senat - in Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung - grundsätzlich entschieden, daß die allgemeine Härtenorm des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG eine Zurückstellung nicht mit der Erwägung rechtfertigt, der Wehrpflichtige sei für die Dauer des Wehrdienstes daran gehindert, sich durch die Fortsetzung seines Studiums auf die spätere Übernahme leitender Aufgaben im elterlichen Betrieb vorzubereiten, und dies bedeute eine besondere Harte im Hinblick auf den schlechten Gesundheitszustand des Vaters, der dringend einer Entlastung bedürfe und möglicherweise von heute auf morgen für die Betriebsleitung ausfallen könne.
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    Die Revision kann auch nicht im Hinblick auf die - möglicherweise noch klärungsbedürftige - Frage zugelassen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die konkrete Gefahr (vgl. hierzu BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928) des Verlustes einer Einarbeitung in den elterlichen Betrieb durch den Vater eine die Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG rechtfertigende besondere Härte darstellen kann.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 92.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist mit dem Begriff des Ausbildungsabschnitts ein solcher Teil der Gesamtausbildung bezeichnet, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von solchen Teilen einer gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. zuletzt Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 92.67 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 39).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 138.63
    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    Die Revision kann auch nicht im Hinblick auf die - möglicherweise noch klärungsbedürftige - Frage zugelassen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die konkrete Gefahr (vgl. hierzu BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928) des Verlustes einer Einarbeitung in den elterlichen Betrieb durch den Vater eine die Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG rechtfertigende besondere Härte darstellen kann.
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 88.63

    Rechtsschutz eines Wehrpflichtigen gegen einen Einberufungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
    Die Revision kann auch nicht im Hinblick auf die - möglicherweise noch klärungsbedürftige - Frage zugelassen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die konkrete Gefahr (vgl. hierzu BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928) des Verlustes einer Einarbeitung in den elterlichen Betrieb durch den Vater eine die Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG rechtfertigende besondere Härte darstellen kann.
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